Kosten

Psychotherapie

Privatversicherte und Beihilfe

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von der Versicherung übernommen. Wie viele Sitzungen und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung der Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Wir unterstützen Sie gern beim Ausfüllen der Antragsformulare. Alle von uns erbrachten Leistungen stellen wir Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Die Rechnungen reichen Sie bei der Krankenkasse ein.

Heilfürsorge

Auch die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Dies gilt für Polizeibeamte des Landes sowie Beamte der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehren und der Justizvollzugsanstalten. Die Bedingungen für eine Kostenübernahme sollten Sie rechtzeitig klären.

Soldaten der Bundeswehr

Seit der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) können Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Zunächst ist eine Überweisung Ihres Truppenarztes notwendig. In der ersten Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgen Probesitzungen, in denen eine ausführliche Diagnostik und Indikationsstellung durch die Psychotherapeutin erfolgt. Wenn eine Psychotherapie angezeigt und von Ihnen gewünscht ist, wird diese gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Der Truppenarzt erteilt einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und die Kostenübernahme für 25 Sitzungen. Eine Verlängerung der Behandlung ist bei Bedarf möglich.

Berufsgenossenschaften

Wir sind am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beteiligt. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen. Typische Fallkonstellationen sind psychische Traumen nach Arbeitsunfällen oder  Gewalt am Arbeitsplatz, psychische Gesundheitsstörungen im Zusammenhang mit Schwerstverletzungen oder körperliche Verletzungen und Hinweise auf psychische Symptome. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten.

Gesetzlich Versicherte

Mit der Bahn-BKK haben wir einen Sondervertrag und können Ihre Psychotherapie direkt abrechnen. Sollten Sie bei der Bahn-BKK versichert sein, können Sie gern mit uns in Kontakt treten und einen Termin vereinbaren. Es ist lediglich eine Überweisung von Ihrem Arzt notwendig.

Darüber hinaus können wir als Privatpraxis Ihre Psychotherapie nicht direkt über Ihre Gesundheitskarte abrechnen. In begründeten Einzelfällen ist es möglich, sich die Kosten der Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn Sie nicht zeitnah einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten in Ihrer Nähe finden (Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen einer Kostenerstattung. Nützliche Informationen zum Antrag auf Kostenerstattung finden Sie in der Informationsbroschüre (PDF-Datei) der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und im FAQ (PDF-Datei) der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Ein Antragsverfahren ist nicht notwendig und es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Nachdem Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart haben und Anlass für eine Psychotherapie besteht, kann die Behandlung in der Regel sofort losgehen. Sitzungsumfang und Therapiedauer können flexibler gestaltet werden. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Behandlung können steuerlich geltend gemacht werden.


Traumaambulanz

Bei Beginn der Behandlung, jedoch spätestens nach der zweiten Sitzung, wird ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer (OEG) beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg gestellt. Das Land übernimmt die Kosten der Behandlung. Wir leisten bei Ausfüllen des Antrags gern Unterstützung. Die Fahrtkosten zur Praxis können ebenfalls erstattet werden.


Beratung und Coaching

Da es sich bei Beratung und Coaching nicht um eine „Heilbehandlung“ nach dem Gesetz handelt, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei der Honorargestaltung orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).