Psychotherapie

Privatversicherte und Beihilfe

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel in voller Höhe von der Versicherung übernommen. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen (siehe PDF-Datei Checkliste Privatversicherung). Wir unterstützen Sie gern beim Ausfüllen der Antragsformulare.

Wenn Ihre Krankenkasse „grünes Licht“ gibt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Erstgespräch. Nach den darauffolgenden Probesitzungen stellen wir mit Ihnen zusammen den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Bewilligt die Krankenkasse den Antrag, kann die Therapie sofort losgehen.

Alle von uns erbrachten Leistungen stellen wir Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) jeweils zum Ende eines Monats in Rechnung.

Heilfürsorge

Auch die Heilfürsorge übernimmt in der Regel ohne Probleme die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Dies gilt etwa für Polizeibeamte des Landes sowie Beamte der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehren und der Justizvollzugsanstalten. Die Bedingungen für eine Kostenübernahme sollten Sie rechtzeitig klären.

Soldaten der Bundeswehr

Seit der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) können Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden.

Zunächst ist eine Überweisung Ihres Truppenarztes notwendig. In der ersten Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgen Probesitzungen, in denen eine ausführliche Diagnostik und Indikationsstellung durch die Psychotherapeutin erfolgt. Wenn eine Psychotherapie angezeigt und von Ihnen gewünscht ist, wird diese gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Der Truppenarzt erteilt einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahme (zunächst für 25 Sitzungen). Eine Verlängerung der Behandlung ist bei Bedarf möglich.

Gesetzlich Versicherte

Mit der Bahn-BKK können wir Ihre Psychotherapie direkt abrechnen. Sollten Sie bei der Bahn-BKK versichert sein, können Sie gern mit uns einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Für die Abrechnung benötigen wir lediglich eine Überweisung von Ihrem Arzt.

Ansonsten können wir als Privatpraxis Ihre Psychotherapie nicht direkt über Ihre Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. In begründeten Einzelfällen ist es jedoch möglich, sich die Kosten der Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn Sie nicht zeitnah einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten in Ihrer Nähe finden (Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V). Gerne informieren wir Sie dazu in einem ersten Kontakt.

Informationen zum Antrag auf Kostenerstattung finden Sie auch in der Informationsbroschüre (PDF-Datei) der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung und im FAQ (PDF-Datei) der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Ein Antragsverfahren ist dann nicht notwendig und es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird.

Nachdem Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart haben und Anlass für eine Psychotherapie besteht, kann die Behandlung in der Regel sofort losgehen. Sitzungsumfang und Therapiedauer können flexibler gestaltet werden. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Behandlung können bei der Steuer geltend gemacht werden.