Reha-Nachsorge
AKTUELL FINDET KEINE NACHSORGE-GRUPPE STATT.
Die Nachsorge bei psychischen Erkrankungen ist ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach einer stationären oder ganztägig ambulanten Leistung zur Rehabilitation. Die dazu benötigte Verordnung stellt die behandelnde Reha-Klinik aus. Sie muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der Reha-Maßnahme beginnen und innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Reha-Maßnahme abgeschlossen sein.
Die Nachsorge umfasst 25 wöchentliche Gruppengespräche à 90 Minuten. Zudem gibt es ein Aufnahme- und ein Abschlussgespräch à 50 Minuten. Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt/Therapeuten Ihrer Reha-Klinik, ob er Ihnen die Teilnahme an einer Nachsorgemaßnahme empfiehlt. Gerne können Sie schon während Ihres Klinikaufenthaltes mit uns in Kontakt treten, damit wir einen zeitnahen Beginn einer Nachsorge-Gruppe planen können.
Die zeitgleiche Durchführung einer ambulanten Psychotherapie stellt kein Problem dar. Diese darf jedoch nur nicht von Ihrem Nachsorgetherapeuten durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Unter dem Menüpunkt Kosten auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen zur Abrechnung der anfallenden Kosten Ihrer Reha-Nachsorge-Maßnahme.